WIR für Dassendorf

WIR machen Kommunalpolitik für Dassendorf

Weiter unten auf dieser Seite erklärt Bürgermeisterin Martina Falkenberg die Kommunalwahl, also für Fragen rund um die Wahl, den Ablauf, ... scrollen Sie nach unten.


SIE fragen – WIR antworten:

Uns erreichen immer wieder Fragen, die wir gern beantworten. Uns ist das Gespräch und der Austausch wichtig. Häufiger gestellte Fragen fassen wir hier kurz zusammen, da die Antwort für viele interessant sein kann:


<<< Wurden in der GV oder in den Ausschüssen von den anderen Parteien Vorschläge eingereicht? >>>

WIR antworten: Dies hätten WIR uns gewünscht, da in unseren Augen gute Gemeindepolitik von allen gestaltet werden sollte und durch die Ideen aller lebt.
Es gab nur wenige konkrete Vorschläge anderer Fraktionen und wenn es welche gab, wurden diese auf die Tagesordnung genommen und auch darüber beraten: Videoüberwachung der Müllcontainer (der selbst die Antrag-stellenden Fraktion nicht mehr zugestimmt hat)… Der Antrag zur Prüfung einer vorübergehenden Containerlösung für Kita-Betreuung wurde angenommen und wird nun geprüft.


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Stimmt die Behauptung, die absolute Mehrheit der WIR-Fraktion hätte alle anderen Vorschläge „platt gemacht“? >>>


WIR antworten:
Nahezu alle Beschlüsse dieser Wahlperiode wurden in der Gemeindevertretung fraktionsübergreifend getroffen. Übrigens: das kann man überprüfen: alle öffentlichen Beschlüsse sind nachzulesen in den Niederschriften jeder GV unter www.dassendorf.de/politik/sitzungskalender: die vergangene Sitzung entsprechend auswählen und „Niederschrift öffentlich“ öffnen.


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Was ist ein „parteiloser Kandidat“? >>>

WIR antworten: Das ist jemand, der der Partei, die ihn für die Wahl aufstellt nicht angehört. Ist das ein Qualitätsmerkmal? - Alle Kandidatinnen und Kandidaten von WIR für Dassendorf gehören keiner Partei an. WIR wollen keine Parteipolitik machen. Wir wollen alle etwas für Dassendorf erreichen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten von uns sind Mitglieder unserer Wählergemeinschaft „WIR für Dassendorf“. Denn WIR alle stehen zu unserem Programm. WIR stehen voll zueinander. Nicht in die Partei einzutreten, von der man für die Wahl vorgeschlagen wird und für die man in der Gemeindevertretung sitzen möchte, halten WIR für kein Qualitätsmerkmal.


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Gibt es beim Thema „Schaffung einer neuen Kita-Einrichtung im Ort“ unterschiedliche Meinungen der Fraktionen? Gab es konkrete Vorschläge anderer Fraktionen? >>>

WIR antworten: Nein. Alle Fraktionen sind für einen solchen Kita-Neubau und haben alle Beschlüsse der vergangenen Jahre in dieser Richtung fraktionsübergreifend getroffen. Ergänzende Anträge dazu gab es nicht.


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Warum schreibt Ihr, was ihr in den vergangen 5 Jahren umgesetzt habt. War dafür nicht die ganze Gemeindevertretung zuständig? >>>

WIR antworten: Die meisten der genannten Themen wurden in den Gremien beraten und auch fraktionsübergreifend – d.h. nicht nur mit Stimmen unserer Fraktion - beschlossen. Ohne unserer Stimmen wäre jedoch keines dieser Projekte umgesetzt worden. WIR haben Ideen eingebracht und uns aktiv um die Umsetzung gekümmert. Besonders viel Energie ist dabei in die Projekte „Schulbau und Digitalisierung“; „Kitaversorgung“, „DassendorfAPP“ und „Jugendfläche“ geflossen, bei denen WIR uns in besonderer Weise eingebracht haben.
 


Infos zur Wahl:

Wählen gehen am 14. Mai 2023 – Kommunalwahl und Kreistagswahl 


Am 14. Mai 2023 finden am gleichen Tag ZWEI Wahlen statt: Die Kommunalwahl in den Gemeinden UND die Kreistagswahl. Mit der Kommunalwahl entscheiden Sie als Wählerinnen und Wähler über die Zusammensetzung der Dassendorfer Gemeindevertretung (GV), mit der Kreistagswahl über die Zusammensetzung des Kreistages in Ratzeburg.


Die Kommunalwahl entscheidet über die Zusammensetzung der Gemeindevertretung Dassendorf.

Die Gemeindevertretung in Dassendorf besteht aus 17 Sitzen und wird für fünf Jahren gewählt. Zur Kommunalwahl 2023 treten in Dassendorf zwei Parteien (SPD, CDU) und eine Wählergemeinschaft (WIR) an, die in den drei Wahlkreisen jeweils drei Direktkandidat*innen aufstellen - insgesamt neun Direktkandidat*innen jeder Partei oder Wählergemeinschaft.
Gewählt wird nach dem System der Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erwerben ihre Mandate zum größten Teil durch unmittelbare Entscheidungen der Wählerinnen und Wähler in den Wahlkreisen.

 

Direkt in die Gemeindevertretung gewählt sind diejenigen Direktkandidatinnen und Direktkandidaten, die hier die meisten Stimmen erhalten haben.


Dabei kann auch eine einzelne Stimme im Wahlkreis über die Direktwahl einer Kandidatin oder eines Kandidaten entscheiden. Pro Wahlkreis gelangen drei Direktkandidat*innen in die GV. Die übrigen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter werden durch den Verhältnisausgleich aus den Listenwahlvorschlägen der Parteien bzw. Wählergemeinschaft ermittelt.

Anders als bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl gibt es bei der Kommunalwahl keine Erst – und Zweitstimmen. Vielmehr bilden die für die unmittelbaren Bewerberinnen und Bewerber abgegebenen Stimmen die Berechnungsgrundlage für den Verhältnisausgleich. Eine Stimme für die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei/ Wählergemeinschaft unterstützt somit zugleich die Liste der Partei/Wählergemeinschaft.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat DREI Stimmen.

Jede Straße Dassendorfs ist einem bestimmten Wahlkreis zugeordnet, in denen nur die dort aufgestellten Direktkandidaten gewählt werden können. Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Mehr Kreuze machen den Stimmzettel ungültig. Weniger Kreuze sind unschädlich.
Sie können Ihre Stimme auf Bewerber*innen verschiedener Parteien oder Wählergemeinschaft verteilen, aber nicht mehrere Stimmen für eine Bewerberin oder einen Bewerber abgeben. Alle Wahlberechtigten können ihre Stimme am 14. Mai 2023 zwischen 8 und 18 Uhr im Wahllokal der Alfried-Otto-Grundschule Dassendorf (siehe Wahlbenachrichtigungsschein) abgeben.

Wie wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister gewählt?

Die neue Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Gemeindevertretung erreicht hat. Es kommt bei der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters somit auf die Zusammensetzung und das Wahlverhalten der nach der Kommunalwahl neu zusammengesetzten Gemeindevertretung an.

Auf Ihre Stimme kommt es am 14. Mai an – nutzen Sie Ihr Wahlrecht – auch per Briefwahl. 

Bis zum 23. April erhalten alle Wahlberechtigten vom Amt Hohe Elbgeest ihre Wahlbenachrichtigungen.
Wer am Wahltag verhindert ist, kann bis
Freitag, 12. Mai 2023 um 12 Uhr im Amt Hohe Elbgeest, Haus 2 am Falkenring 1 seine Stimme abgeben oder Briefwahlunterlagen im Amt Hohe Elbgeest oder per Post oder auch online unter
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=0&wahltyp=  (Gemeinde: Dassendorf und dann auf "suchen" klicken) beantragen. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Herrn Wähling, Telefon: 04104/ 990-304, Frau Kelling, Telefon: 04104/ 990-300 oder Frau Dieckert, Telefon: 04104/ 990-140. Auf der Website des Amtes wird ab Anfang April ein Formular zur Beantragung von Wahlscheinen freigeschaltet. Sie finden es unter www.amt-hohe-elbgeest.de.

Ihre Stimme hat entscheidenden Einfluss darauf, welche Partei / Wählergemeinschaft die Direktmandate in Ihrem Wahlkreis gewinnt. Ihre Stimme hat Einfluss darauf, wie die Gemeindevertretung in den Jahren 2023 bis 2028 zusammengesetzt sein wird. Ihre Stimme entscheidet darüber, welche Fraktion die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister stellt.

Auf Ihre Stimme kommt es an.    Sie haben die Wahl.    Nutzen Sie Ihr Wahlrecht am 14. Mai 2023.

Bürgermeisterin Martina Falkenberg

 



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